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Rückkaufswert

Beleihung Rückkaufswert

Der Wert einer Versicherung zu einem bestimmten Stichtag bemisst sich nach den Leistungen, die zu diesem Stichtag gutgeschrieben sind.
Dazu zählt der garantierte Rückkaufswert, dieser Wert wird durch die Versicherung garantiert und steht bereits zu Beginn der Versicherung für die gesamte Laufzeit fest (bei klassischen Lebensversicherungen). Vorausgesetzt ist, dass alle Beiträge vereinbarungsgemäß erbracht werden. Zusätzlich zum garantierten Rückkaufswert kommen die Überschüsse, die im Laufe der Jahre vom Versicherer erwirtschaftet wurden und dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben sind. Berücksichtigt werden muss ein eventueller Stornoabzug, der vom konkreten Vertrag abhängig ist.

Versicherer beleihen in der Regel nur den garantierten Rückkaufswert, einige Versicherer nicht einmal diesen in voller Höhe.

Bei dem Angebot des LV Kredit können bei klassischen Kapitallebens- oder privaten Rentenpolicen Darlehen bis zur vollen Höhe des gesamten Rückkaufswertes gewährt werden.

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