Ratgeber
Rückkaufswert Rentenversicherung beleihen
Inhaltsverzeichnis
1. Private Rentenversicherung: Unterschiede zur Kapitallebensversicherung
2. Rückkaufswert einer Rentenversicherung
3. Besonderheiten bei der Beleihung einer Rentenversicherungspolice
Disclaimer: Die in diesem Ratgeber angeregten Inhalte stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die individuelle Prüfung von Anliegen empfiehlt sich eine persönliche Beratung, die dieser Ratgeber nicht ersetzen kann.
1. Private Rentenversicherung: Unterschiede zur Kapitallebensversicherung
Die in Deutschland sehr populäre Lebensversicherung unterteilt sich rechtlich in verschiedene Bereiche. Dabei wären zwei große Gruppen zu unterscheiden, die klassische Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung.
Bei Beiden wird eine Beitragszahlung dazu verwendet einen verzinslichen Deckungsstock aufzubauen. Während jedoch die reine Kapitallebensversicherung nach Ablauf der Vertragslaufzeit immer mit Auszahlung der Ablaufleistung endet, wird bei der Rentenversicherung eine Rente an den Versicherungsnehmer gezahlt. Regelmäßig besteht zwar auch ein Kapitalwahlrecht, aber dieses muss gesondert vereinbart sein.
Die Rentenzahlung ist auch als Sofortrente vereinbar. Dann zahlt der Versicherungsnehmer einen Einmalbeitrag, der im Anschluss sofort verzinst und als Rente ausgezahlt wird.
Einen großen Unterschied machen die Beiträge zu den jeweiligen Gruppen aus. Denn je nach Vertragsgestaltung fallen unterschiedlich hohe Risikokosten für den Versicherer an, da standardmäßig die Todesfallleistung niedriger als bei der gemischten Kapitalversicherung ist.
2. Rückkaufswert einer Rentenversicherung
Der Rückkaufswert einer Rentenversicherung wird in der Regel einmal jährlich vom Versicherer mitgeteilt. Auf Anfrage beim Versicherer berechnen diese aber den Rückkaufswert bei den meisten Gesellschaften auch zu aktuellen Stichtagen, das dauert dann aber oft ein bis zwei Wochen.
Selber berechnen kann man den Rückkaufswert nicht. Er setzt sich zusammen aus der Summe der verzinslich angesammelten Sparanteile abzüglich Abschlukosten und zuzüglich bereits gutgeschriebener Überschüsse. Von diesem sogenannten Zeitwert werden dann noch Stornoabzüge abgerechnet, sofern diese im Vertrag vereinbart sind.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass der Rückkaufswert die Verzinsung der eingezahlten Beiträge darstellt. Je nach Laufzeit ist der Rückkaufswert daher sehr unterschiedlich.
Ganz allgemein kann man sagen, dass je älter der Vertrag ist um so eher sich auch die weitere Fortführung lohnt. Denn Schlussüberschüsse und teilweise auch Überschüsse aus der Zinszusatzreserve fallen erst bei Ablauf der Police in voller Höhe dem Vertrag zu.
Weiterhin gilt, dass bei Policen mit bereits längerer Laufzeit die Kosten und Risikofaktoren eher bezahlt sind und sich daher auf die künftigen Erträge nicht mehr so auswirken, wie am Anfang der Vertragslaufzeit.
3. Besonderheiten bei der Beleihung einer Rentenversicherungspolice
Der Rückkaufswert einer klassischen Rentenversicherung kann bis zur vollen Höhe beliehen werden. Auch beitragsfreie Policen oder solche mit Einmalbeitrag können beliehen werden.
Die maximale Auszahlungssumme für eine Beleihung ist bei Rentenversicherungen neben dem Rückkaufswert auch auf die garantierte Todesfallleistung begrenzt. In der Praxis spielt das jedoch keine Rolle, da die Todesfallleistung in der Mehrzahl der Fälle nicht unter dem aktuellen Rückkaufswert liegt.
Bei klassischne Rentenversicherungen liegt der auszahlbare Darlehenswert bei 100 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes, bei fondsgebundenen Policen bei bis zu 60 Prozent des aktuellen Fondsguthabens.
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